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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze (BetrAVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2006 SchwbAwV § 3, § 9

Die Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 12 Nr. 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
auf der Vorderseite das Merkzeichen B und der Satz: „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen"."

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Ist nicht festgestellt, dass ständige Begleitung im Sinne des § 146 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch notwendig ist" durch die Wörter „Ist die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 146 Abs. 2 des Neunten Buches nicht nachgewiesen" ersetzt.

2.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Text wird Absatz 1.

b)
Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Ein Ausweis mit dem Merkzeichen B, der vor dem 12. Dezember 2006 ausgestellt worden ist, bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer gültig, es sei denn, er ist einzuziehen. Der Ausweistext wird auf Antrag an § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in der seit dem 12. Dezember 2006 geltenden Fassung angepasst."

3.
In dem in der Anlage abgedruckten Muster 4 werden die Wörter „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" durch die Wörter „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BetrAVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrAVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 20 BVGuSozEntsRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742) geändert worden ist, wird wie folgt ...