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§ 4c - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil



(1) Ein Elternteil kann abweichend von § 4 Absatz 4 Satz 1 zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Absatz 3 Satz 3 beziehen, wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit für zwei Lebensmonate gemindert ist und

1.
bei diesem Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt,

2.
mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von § 1666 Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verbunden wäre oder

3.
die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere, weil er wegen einer schweren Krankheit oder einer Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann; für die Feststellung der Unmöglichkeit der Betreuung bleiben wirtschaftliche Gründe und Gründe einer Verhinderung wegen anderweitiger Tätigkeiten außer Betracht.

(2) Liegt eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 vor, so hat ein Elternteil, der in mindestens zwei bis höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig ist, für diese Lebensmonate Anspruch auf zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus.



 
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Frühere Fassungen von § 4c BEEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
vom 15.02.2021 BGBl. I S. 239
aktuell vorher 21.07.2015 (07.09.2015)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld)
vom 24.08.2015 BGBl. I S. 1565
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Betreuungsgeldgesetz
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 254
aktuellvor 01.08.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4c BEEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4c BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4b BEEG Partnerschaftsbonus (vom 01.09.2021)
... des Bezugs des Partnerschaftsbonus die Voraussetzungen für einen alleinigen Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden. ... Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden. (5) Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden ...
§ 4d BEEG Weitere Berechtigte (vom 01.09.2021)
... §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von ...
§ 7 BEEG Antragstellung (vom 01.09.2021)
... Änderungsantrag Anwendung. (3) Der Antrag ist, außer im Fall des § 4c und der Antragstellung durch eine allein sorgeberechtigte Person, zu unterschreiben von der ...
§ 13 BEEG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
§ 22 BEEG Bundesstatistik (vom 01.09.2021)
... nach § 4b Absatz 1 und der weiteren Monatsbeträge Elterngeld Plus nach § 4c Absatz 2 , 6. Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags, 7. Geburtstag des ... Zusammenleben mit dem anderen Elternteil, e) Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 und f) Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Die Angaben nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV)
Artikel 1 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 9 MuSchEltZV Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen (vom 01.09.2021)
...  (2) Für die Zeit, für die sie Elterngeld nach den §§ 4 und 4c des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beziehen, werden Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld)
B. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1565
Entscheidung BVerfGE20150721
... 2015 - 1 BvF 2/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 2 gilt nicht ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... der Anrechnung freigestellt." 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang (1) ... des Bezugs des Partnerschaftsbonus die Voraussetzungen für einen alleinigen Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden. ... Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden. (5) Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden ... für die der Partnerschaftsbonus beantragt wurde, vorliegen oder vorlagen. § 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil (1) Ein Elternteil kann abweichend von § ... Elterngeld Plus. § 4d Weitere Berechtigte Die §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von Elterngeld durch ... Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Antrag ist, außer im Fall des § 4c und der Antragstellung durch eine allein sorgeberechtigte Person, zu unterschreiben von der ... „, das Betreuungsgeld", das Wort „jeweils", die Angabe „oder § 4c " und das Wort „jeweilige" gestrichen. b) In Absatz 2 werden die ... „, das Betreuungsgeld", das Wort „jeweils", die Angabe „oder § 4c " und das Wort „jeweilige" gestrichen. c) In Absatz 5 Satz 1 wird das ... Absatz 1" und die Wörter „§ 4 Absatz 6 Satz 2" durch die Angabe „ § 4c Absatz 2" ersetzt. cc) Nummer 8 wird wie folgt geändert: aaa) ... folgender Buchstabe e eingefügt: „e) Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 und". ccc) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f. c) Absatz 3 ...