Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 9 - Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

Artikel 9 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2006 FVG § 5

In § 5 Abs. 1 Nr. 28 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098) geändert worden ist, wird der den Satz abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und wird folgende Nummer 29 angefügt:

 
„29.
die Durchführung der gesonderten Feststellung und Erteilung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 8 des Körperschaftsteuergesetzes."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 9 SEStEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 SEStEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEStEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 12 JStG 2007 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) geändert worden ist, wird wie folgt ...