Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (EUBeitrBGRUBRAnpG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2814 (Nr. 58); 2007 I 764, 2007 II 127
Geltung ab 01.01.2007
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Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 ArGV § 12a

Dem § 12a der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:

 
„(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Staatsangehörige derjenigen Staaten, die nach dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (BGBl. 2006 II S. 1146) der Europäischen Union beigetreten sind, mit der Maßgabe entsprechend, dass

1.
in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 jeweils der Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens für die Bundesrepublik Deutschland an die Stelle des 1. Mai 2004 und

2.
in Absatz 2 Satz 2 der Tag zwei Jahre nach dem Wirksamwerden des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens an die Stelle des 2. Mai 2006 tritt."

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EUBeitrBGRUBRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUBeitrBGRUBRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
Artikel 2 BeschVerfVuaÄndV Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814; 2007 II S. 127) geändert worden ist, ...


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