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Artikel 8 - Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (ÖffBetG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2006 UVP-V Bergbau § 1, § 3, § 4
Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2452), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird das Semikolon durch das Wort „oder" ersetzt und folgender Doppelbuchstabe angefügt:
- „dd)
- Größe der beanspruchten Abbaufläche von mehr als 10 ha bis weniger als 25 ha auf Grund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;".
- 2.
- Dem § 3 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass die übermittelte Entscheidung über die Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorhabens der betroffenen Öffentlichkeit in dem anderen Staat auf geeignete Weise bekannt und der Inhalt der Entscheidung mit Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird." - 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:„(2) Die am 15. Dezember 2006 bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen."
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Zitierungen von Artikel 8 Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ÖffBetG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖffBetG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.01.2008 BGBl. I S. 85
Artikel 2 3. BergRVÄndV Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), wird wie folgt geändert: 1. ...
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