Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2006 BNatSchG § 22, § 48, § 52, § 60

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1.
In § 22 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In § 48 Abs. 2 Satz 1 werden

a)
die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und

b)
die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie"

ersetzt.

3.
§ 52 Abs. 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.

4.
In § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1b" durch die Angabe „§ 17b Abs. 1 Nr. 5" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 InfraStrPlanVBeschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfraStrPlanVBeschlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
G. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 666
Artikel 3 USchadGEG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833), wird wie folgt geändert: 1. ...