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Artikel 8 - Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)

Artikel 8 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Dezember 2006 UStDV § 48

§ 48 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(4) Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt."



 

Zitierungen von Artikel 8 JStG 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 JStG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 9 JStG 2008 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) geändert worden ist, wird wie folgt ...