Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BBiG§95AnwV k.a.Abk.)
§ 95 des Berufsbildungsgesetzes und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen sind auch in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anzuwenden.