interne Verweise§ 49 SolvV KSA-Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2011) ... und für das Abgeld auf Darlehen, b) soweit von dem Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Gebrauch gemacht wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte ... b) soweit von dem Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Gebrauch gemacht wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage, c) die aufgrund eines Leasingvertrags ... die diese KSA-Position bilden, b) soweit von dem Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Gebrauch gemacht wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte ... b) soweit von dem Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Gebrauch gemacht wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage, 3. bei einer derivativen ... 3. bei einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ihre Bemessungsgrundlage nach § 17 , 4. bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 14 Abs. 1, die aus einem dem ...
§ 96 SolvV Maßgebliche Restlaufzeit (vom 31.12.2010) ... 6. Für IRBA-Positionen, deren Bemessungsgrundlage das Institut nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ermittelt und bei denen die Laufzeit des Kontraktes, der von den in einer ...
§ 100 SolvV IRBA-Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2011) ... Leasinggegenstand ist, ihr Buchwert. 5. soweit das Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 genutzt wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage. ... 5. soweit das Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 genutzt wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage. (2) Die IRBA-Bemessungsgrundlage ... zugesagte und nicht in Anspruch genommene Betrag, 3. soweit das Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 genutzt wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage. ... 3. soweit das Wahlrecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 genutzt wird, ihre in § 17 Abs. 2 Satz 1 festgelegte Bemessungsgrundlage. (3) Die IRBA-Bemessungsgrundlage ... bei einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ist ihre Bemessungsgrundlage nach § 17. (4) Die IRBA-Bemessungsgrundlage für eine Vorleistungsrisikoposition ...
§ 104 SolvV Erwarteter Verlustbetrag (vom 31.12.2011) ... eine nichtderivative Adressenausfallrisikoposition mit Sicherheitennachschüssen nach § 17 Abs. 3 oder eine Aufrechnungsposition nach § 12 ist, gegenüber der Bundesanstalt ...
§ 132 SolvV Anforderungen für alle IRBA-Positionen ... ein Institut eine Sicherheit bei der Bestimmung des Positionswertes nach der IMM nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder der SM nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 berücksichtigt, ... des Positionswertes nach der IMM nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder der SM nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 berücksichtigt, dürfen aus dieser Sicherheit erwartete Erlöse ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung ... für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen im Sinne des § 17 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung sowie für sonstige Pensions-, Darlehens- oder ... Geschäfte über Wertpapiere oder Waren gilt die Bemessungsgrundlage der §§ 17 bis 23 der Solvabilitätsverordnung einschließlich der in § 11 Absatz 1 Satz 1 ... Satz 1 Nummer 7 der Solvabilitätsverordnung. (4) Die Laufzeitmethode nach § 17 Absatz 1 Satz 6 der Solvabilitätsverordnung darf für Zwecke dieser Verordnung auch von ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGroßkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 2 GroMiKV Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2010) ... für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen im Sinne des § 17 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung sowie für sonstige Pensions-, Darlehens- oder ... Geschäfte über Wertpapiere oder Waren gilt die Bemessungsgrundlage der §§ 17 bis 23 der Solvabilitätsverordnung einschließlich der in § 11 Absatz 1 Satz 1 ... 7 der Solvabilitätsverordnung. (4) Die Laufzeitmethode nach § 17 Absatz 1 Satz 6 der Solvabilitätsverordnung darf für Zwecke dieser Verordnung auch von ...
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