interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... werden." 43. In § 123 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 163 Abs. 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 163 Absatz 5 Nummer 3" ersetzt. ... 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 163 Abs. 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 163 Absatz 5 Nummer 3" ersetzt. 44. § 138 Absatz 1 wird wie folgt ... die Wörter „oder die Unternehmen sind, für die die Anforderungen nach § 163 Absatz 1 Nummer 8 erfüllt sind," eingefügt. b) Folgender Satz wird ... 171" durch die Angabe „§§ 169 und 171" ersetzt. 50. § 163 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Nummer 2 werden die Wörter ... der §§ 172 und 173, 177 und 178; dabei zählen abweichend von § 163 Verbriefungszweckgesellschaften in keinem Fall zu den berücksichtigungsfähigen ...
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