interne Verweise§ 85 SolvV Ermittlung des IRBA-Risikogewichts (vom 31.12.2011) ... 1. wenn für diese IRBA-Position eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 einer vom Institut benannten Ratingagentur nach § 235 vorliegt und das Institut hierfür ...
§ 228 SolvV Verbrieftes Portfolio (vom 31.12.2010) ... mindestens eine Verbriefungstranche eine Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 vorliegt oder vertraglich die Einhaltung der folgenden Bedingungen sichergestellt ist: ...
§ 256 SolvV Abgeleitete Bonitätsbeurteilung ... hat, für die keine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 vorliegt (unbeurteilte IRBA-Verbriefungsposition), die für eine Referenz-Verbriefungsposition ...
§ 259 SolvV Internes Einstufungsverfahren (vom 31.12.2011) ... liegt eine für Verbriefungen verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung nach § 237 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vor. 2. Das ABCP-Programm verfügt über ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011) ... des Anlagebuchs wäre, eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 Absatz 1 vorläge, muss das Institut das nth-to-default-Kreditderivat mit 8 Prozent des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... zu den berücksichtigungsfähigen Gewährleistungsgebern." 81. § 237 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Absätze 22 und 23 werden angefügt: „(22) Die Anforderung nach § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, dass eine in einem öffentlich zugänglichen Medium abrufbare ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... 1b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes" ersetzt. 23. § 237 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende ... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die KSA-Verbriefungsposition als unbeurteilt ... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die IRBA-Verbriefungsposition als ... 32. In § 259 Absatz 4 Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 237 Absatz 2" die Wörter „Satz 1 Nummer 1 bis 3" eingefügt. 33. ... des Anlagebuchs wäre, eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 Absatz 1 vorläge, muss das Institut das nth-to-default-Kreditderivat mit 8 Prozent des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7511/v147693.htm