interne Verweise§ 307 SolvV Investmentanteile (vom 31.12.2011) ... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der tatsächlichen Zusammensetzung des Investmentvermögens ... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der Zusammensetzung des extern generierten Index oder bestimmten Korbes von ...
§ 313 SolvV Verwendung von Risikomodellen (vom 31.12.2011) ... mindestens die Risikofaktoren nach § 316 erfasst, die qualitativen Anforderungen nach § 317 eingehalten werden und das Risikomodell eine befriedigende Prognosegüte aufweist. ...
§ 314 SolvV Bestimmung der Anrechnungsbeträge (vom 31.12.2011) ... Berücksichtigung der qualitativen Anforderungen nach § 316 Abs. 1, den §§ 317 , 317a und 318 Abs. 2 und der Prognosegüte des Risikomodells nach § 318 Abs. 1 fest. ...
§ 318a SolvV Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko (vom 31.12.2011) ... über die Anpassungen an seinem Ansatz zu unterrichten. (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 ... 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, dass die vom Handel organisatorisch unabhängige ... wöchentlich vornehmen muss und dass die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6, § 317 Absatz 4 und 5 sowie § 318d Absatz 2 ebenfalls von einer vom Handel organisatorisch ... einer vom Handel organisatorisch unabhängigen Stelle zu erfüllen sind. § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz ... 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz 1 und 2 sowie 4 bis 8 und die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6 sowie § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Artikel 1 SolvVÄndV ... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 in der am 31. Dezember 2009 geltenden Fassung im jeweiligen ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 317 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 317a Zusätzliche ... 21. In § 224 Absatz 4 wird die Angabe „§ 317 Abs. 4" durch die Wörter „§ 317 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 5" ersetzt. ... 224 Absatz 4 wird die Angabe „§ 317 Abs. 4" durch die Wörter „§ 317 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 5" ersetzt. 22. In § 227 Absatz 5 und 6 werden ... 39. In § 307 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 wird jeweils die Angabe „§§ 313 bis 318" durch die Angabe „§§ 313 bis 318e" ersetzt. 40. ... 1 Buchstabe b" ersetzt. bb) In Satz 3 wird nach der Angabe „§§ 317 " die Angabe „, 317a" eingefügt. e) Folgender Absatz 4 wird ... c) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 44. § 317 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort ... durch das Wort „monatlich" ersetzt. 45. Nach § 317 wird folgender § 317a eingefügt: „§ 317a Zusätzliche ... jährlich über die Anpassungen an seinem Ansatz zu unterrichten. (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt ... (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, dass die vom Handel organisatorisch unabhängige ... wöchentlich vornehmen muss und dass die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6, § 317 Absatz 4 und 5 sowie § 318d Absatz 2 ebenfalls von einer vom Handel organisatorisch ... von einer vom Handel organisatorisch unabhängigen Stelle zu erfüllen sind. § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz ... § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz 1 und 2 sowie 4 bis 8 und die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6 sowie § ...
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