interne Verweise§ 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe (vom 01.01.2023) ... 25), 4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37 , 39, 40), 5. Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ... seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37 , 39, 40), 6. Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (den §§ ...
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung (vom 10.06.2021) ... mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang". h) Die Angaben zu den §§ 37 und 38 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 37 Beratung und ... zu den §§ 37 und 38 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen ... zur Gesamtplanung nach den §§ 117 bis 122 des Neunten Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 ... 122 des Neunten Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, ... 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „ § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen ... ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (4) Die Art und Weise der Zusammenarbeit nach § 37 Absatz 2 sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen ... 3 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung und Unterstützung der Eltern nach § 37 Absatz 1 und der Pflegeperson nach § 37a Absatz 1 sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum ... c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Wird eine Leistung nach § 37 Absatz 1 oder § 37a erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur ...
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