interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... beim Zuständigkeitsübergang". h) Die Angaben zu den §§ 37 und 38 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 37 Beratung und ... Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen". i) Die Angabe zu § 41 wird ... nach den §§ 117 bis 122 des Neunten Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung ... 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit ... Hilfeplans auch bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zulässig. § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen (1) Hilfen nach diesem Abschnitt sind in ... dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die die Maßgaben nach § 38 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bis d erfüllen." 51. § 79 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
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