interne Verweise§ 89f SGB VIII Umfang der Kostenerstattung ... Euro werden nur bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ( § 89b ), bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung (§ 89c) und bei ...
§ 89h SGB VIII Übergangsvorschrift ... zu erstatten. Erfolgt die Bestimmung nach dem 30. Juni 1998, so sind § 86 Abs. 7, § 89b Abs. 3 , die §§ 89d und 89g in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
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