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Artikel 4 - Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)

G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Änderung des Mineralöldatengesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 MinÖlDatG § 3, § 5

Das Mineralöldatengesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2353), zuletzt geändert durch Artikel 166 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Meldepflichtige haben Amtsträgern der BAFA während der Geschäfts- und Arbeitszeit Auskunft zu erteilen sowie Zutritt zu Betriebsräumen und Betriebsgrundstücken und Einsicht in Unterlagen und Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Meldepflicht stehen, zu gewähren."

2.
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Einzelangaben können an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die für die gewerbliche Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, die Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften und die Internationale Energie-Agentur weitergeleitet werden, soweit dies zur Erfüllung dieses Gesetzes erforderlich ist."



 

Zitierungen von Artikel 4 BioKraftQuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BioKraftQuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioKraftQuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74
Artikel 2 ErdölBevGEG Änderung des Mineralöldatengesetzes
... Mineralöldatengesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2353), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) geändert worden ist, wird wie folgt ...