§ 17 - Anzeigenverordnung (AnzV)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 17 ändert mWv. 31. Dezember 2006 AnzV

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anzeigenverordnung vom 29. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3372), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 14 des Gesetzes vom 4. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3166), außer Kraft.



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