§ 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)
- 1.
- Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 1 und
- 2.
- Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8
zu verwenden.
2In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben.
- 1.
- Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 2 und
- 2.
- Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 9
zu verwenden.
2In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben.
Frühere Fassungen von § 5e AnzV
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Anhang 1 3. AnzVÄndV zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a ... 1 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV ) PVGLSI ... PVGLSI, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1729)] Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV ) PVVALSI [image:2018/2018I1730.gif|Formblatt PVVALSI, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Artikel 1 3. AnzVÄndV ... die angezeigte Person auszufüllen" nach Anlage 11 beizufügen." 3. § 5e wird wie folgt gefasst: „§ 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und ... 11 beizufügen." 3. § 5e wird wie folgt gefasst: „ § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016) ... Kenntnisstand richtig sind." 6. Nach § 5 werden folgende §§ 5a bis 5f eingefügt: „§ 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer ... drei Monate sein. Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Registerauszuges. § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von ... im Verhinderungsfall Die Bestimmungen nach den §§ 5 bis 5e gelten auch für die Bestellung und das Ausscheiden eines Geschäftsleiter-Vertreters, der ... oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gelten die §§ 5 bis 5f entsprechend." 16. § 16a wird wie folgt gefasst: ...
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