Zitierungen von § 2 AnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a AnzV Übergangsvorschrift (vom 08.12.2016)
... im Sinne des § 2 Absatz 1, für die das international von Aufsichtsbehörden anerkannte System zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2546
Artikel 1 1. AnzVÄndV
... „und der Unterlagen nach § 26 Abs. 1 Satz 1" gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. bb) ... aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz ... 2 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 3" ersetzt. ... In Satz 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 2" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 und 3" ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 2 Abs. ... 2 Abs. 2 Satz 1 und 3" ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 5" ersetzt. 6. In ... cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 5" ersetzt. 6. In § 15 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Absatz ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688
Artikel 2 BeteilRUV Änderung der Anzeigenverordnung
... 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes" ein Komma eingefügt. 2. § 2 wird aufgehoben. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die ... 16a eingefügt: „§ 16a Übergangsvorschrift § 2 dieser Verordnung in der bis zum 24. März 2009 geltenden Fassung ist auf Anzeigen nach § ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... 24 Absatz 3c und § 24a Absatz 4a des Kreditwesengesetzes zu beachten." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Rechtsträgerkennung (1) Zur ... zu beachten." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Rechtsträgerkennung (1) Zur Identifizierung im Meldewesen benötigen die ... „§ 16a Übergangsvorschrift Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 , für die das international von Aufsichtsbehörden anerkannte System zur Identifizierung ...


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