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Artikel 3 - Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 (BSGuBGL 2007 k.a.Abk.)

G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2006 HBeglG 2006 Artikel 7

In Artikel 7 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) wird die Angabe "4,5 Prozent" durch die Angabe „4,2 Prozent" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BSGuBGL 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSGuBGL 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BSGuBGL 2007 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...