interne Verweise§ 6 VerdStatG Verdienstverlaufsstatistik (vom 01.01.2021) ... Pseudonym nach dem Stand der Technik. Das Pseudonym wird aus den Hilfsmerkmalen nach § 7 Nummer 3 gebildet. Das Pseudonym wird spätestens nach Abschluss der statistischen ...
§ 8 VerdStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016) ... Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 7 Nr. 2 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind die Inhaber der in die Erhebungen einbezogenen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1872
Artikel 1 VerdStatGÄndG Änderung des Verdienststatistikgesetzes ... Pseudonym nach dem Stand der Technik. Das Pseudonym wird aus den Hilfsmerkmalen nach § 7 Nummer 3 gebildet. Das Pseudonym wird spätestens nach Abschluss der statistischen Aufbereitung ... werden 15 Jahre nach der letzten Erhebung gelöscht." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der ... Erhebung gelöscht." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebung sind: 1. Name und Anschrift der ...
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
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