interne Verweise§ 19a MgVG Information über das Verhandlungsergebnis (vom 31.01.2023) ... vertretenen Gewerkschaften unverzüglich über das Ergebnis der Verhandlungen nach § 19 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 . Besteht keine Arbeitnehmervertretung, erfolgt die Information gegenüber den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
G. v. 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 10
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