§ 1 - EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)

§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 hat 4 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/771 (ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 28) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Unberührt von den Vorschriften dieses Gesetzes bleiben die Zuständigkeiten und Befugnisse nach

1.
den Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung oder Durchführung der im Anhang der Verordnung (EU) 2017/2394 genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erlassen sind, oder

2.
den im Anhang der Verordnung (EU) 2017/2394 genannten unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union und nach den in ihrem Rahmen oder zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften.

(3) Die Befugnisse nach diesem Gesetz gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Regelungen vorgesehen sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz G. v. 25. Juni 2020 BGBl. I S. 1474 m.W.v. 30. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 1 EU-VSchDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 16.01.2015Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
vom 07.01.2015 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 8 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 09.09.2010Artikel 2 Verordnung zur Ergänzung und Anpassung bundesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
vom 01.09.2010 BGBl. I S. 1259
aktuellvor 09.09.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 EU-VSchDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EU-VSchDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU-VSchDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... (EG) Nr. 2006/2004 (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz - EU-VSchDG)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 VSchDGuaÄndG Folgeänderungen
... 2019 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 Nummer 17 wird das Wort „EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz" durch das Wort ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 VSchDDVG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „, die ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 8 BMELV-EUAnpG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... (BGBl. I S. 1259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und § 12 Absatz 1 und 2 werden jeweils nach den Wörtern ...

Verordnung zur Ergänzung und Anpassung bundesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
V. v. 01.09.2010 BGBl. I S. 1259
Artikel 2 VSchDG-BVLÜbertragVEV Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... § 1 Absatz 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), ...


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