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§ 9 - EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)

§ 9 Bußgeldvorschriften



(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a, b oder c oder Absatz 4 Buchstabe a, e oder g der Verordnung (EU) 2017/2394 zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.



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Frühere Fassungen von § 9 EU-VSchDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 27.07.2013Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2547
aktuell vorher 04.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
vom 30.06.2009 BGBl. I S. 1669
aktuellvor 04.07.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 EU-VSchDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EU-VSchDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU-VSchDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... 3 werden die Wörter „Gebühren, Auslagen," gestrichen. 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2547
Artikel 2 EU-FahrgRBusGEG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... bis 5" durch die Angabe „§ 2 Nummer 2 bis 6" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 2 Nr. 1, 2 oder ...

Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
G. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1669
Artikel 1 WVerbrSEG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... und die Wörter „, auch von Datenträgern," gestrichen. 2. In § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 oder 3" durch die Angabe ...