Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.02.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (BImSchV36EinfV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396 (Nr. 65); ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Geltung ab 29.12.2006
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Artikel 1 Sechsunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 29. Dezember 2006 36. BImSchV

siehe Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote - 36. BImSchV)



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