Artikel 11 - Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Januar 2007 WpPG § 10

§ 10 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird die Angabe „25 oder" gestrichen und nach der Angabe „26" ein Komma und die Angabe „30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4" eingefügt.

2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 11 TUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 TUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 13b FRUG Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen
... Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierprospektgesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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