Artikel 12 - Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Artikel 12 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Januar 2007 KapMuG § 1

In § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437) wird das Wort „Zwischenberichten" durch das Wort „Halbjahresfinanzberichten" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 TUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 TUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 9 VermAnlGEG Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
... Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...


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