Artikel 12a - Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Artikel 12a Änderung der Klageregisterverordnung


Artikel 12a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Januar 2007 KlagRegV § 1

In § 1 Abs. 3 Nr. 5 der Klageregisterverordnung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3092) wird das Wort „Zwischenberichten" durch das Wort „Halbjahresfinanzberichten" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12a TUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12a TUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 18 VermAnlGEG Änderung der Klageregisterverordnung
... 3 Nummer 2 der Klageregisterverordnung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3092), die durch Artikel 12a des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...


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