Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Bekanntmachung - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 (PfändfreiGrBek 2007 k.a.Abk.)


Bekanntmachung



Auf Grund des § 850c Abs. 2a Satz 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3638) eingefügt worden ist, wird bekannt gemacht:

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2009 unverändert.