§ 29 - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 29 Anzeige durch Personen


§ 29 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

1Zur Anzeige sind verpflichtet

1.
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

2.
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3.
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

2Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG) G. v. 19. Oktober 2022 BGBl. I S. 1744 m.W.v. 1. November 2022

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Frühere Fassungen von § 29 PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 1 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1744

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 29 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 PStG Anzeige (vom 01.11.2022)
... dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, 1. von den in § 29 genannten Personen mündlich oder schriftlich, oder 2. von den in § 30 Abs. 1 ...
§ 37 PStG Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen (vom 01.11.2017)
... aufgenommen wurde. (2) Die Geburt oder der Tod muss von dem nach § 19 oder § 29 Verpflichteten dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt werden.  ...
§ 70 PStG Bußgeldvorschriften (vom 22.07.2017)
... 2 oder Satz 2, 3. entgegen § 24 Abs. 1 Satz 1, 4. als Person nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 entgegen § 28 Nr. 1 oder 5. als Träger einer Einrichtung nach § 30 Abs. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... „oder" die Wörter „schriftlich, oder" eingefügt. 11. § 29 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...


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