Zitierungen von § 16 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 PStG Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters (vom 22.12.2018)
... die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine ...
§ 17a PStG Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung (vom 22.12.2018)
... Ehe gelten die §§ 11 und 12 Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie die §§ 14 bis 16 entsprechend. (3) Im Eheregister ist zusätzlich der Tag der Begründung der ...
§ 34 PStG Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland (vom 01.11.2017)
... Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ...
§ 76 PStG Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister (vom 01.11.2022)
... Für ihre Fortführung und Beweiskraft gelten die §§ 5, 16 , 17, 27, 32 und 54 entsprechend, die Folgebeurkundungen sind von dem Standesbeamten zu ...
§ 77 PStG Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher (vom 01.11.2017)
... Heiratseinträge in den Heiratsbüchern werden nicht fortgeführt. § 16 gilt entsprechend. (2) Zuständig für die Fortführung des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Artikel 1 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 6 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
§ 22 LPartG Abgabe von Vorgängen (vom 01.01.2009)
... danach zuständigen Standesamts hat die in § 17 in Verbindung mit den §§ 15, 16 des Personenstandsgesetzes bezeichneten Angaben unter Hinweis auf die Behörde, vor der die ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 67 PStV Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag (vom 01.11.2017)
... die Aufhebung oder Scheidung der Ehe sowie die Feststellung des Nichtbestehens der Ehe ( § 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes), 2. in Spalte 10 jede Änderung des Namens der Ehegatten und jede ... Religionszugehörigkeit, die in das Eheregister einzutragen wäre, sowie Berichtigungen ( § 16 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Gesetzes). (2) In Spalte 10 ist auf die Wiederverheiratung oder die ... oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft hinzuweisen. Im Übrigen gilt § 16 Abs. 2 des Gesetzes entsprechend. (3) Für das als Heiratseintrag fortzuführende ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... das Wort „Erneuerung" durch das Wort „Neubeurkundung" ersetzt. 5. § 16 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Eheeintrag wird nicht mehr fortgeführt, ... (Standesbücher). Für ihre Fortführung und Beweiskraft gelten die §§ 5, 16 , 17, 27, 32 und 54 entsprechend, die Folgebeurkundungen sind von dem Standesbeamten zu ... die bisherigen Heiratseinträge in den Heiratsbüchern werden nicht fortgeführt. § 16 gilt entsprechend. (2) Zuständig für die Fortführung des Familienbuchs ...
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „( § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes)" durch die Wörter „(§ 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des ... Wörter „(§ 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes)" durch die Wörter „( § 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Gesetzes)" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 16 ... 1 bis 4 des Gesetzes)" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „( § 16 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 des Gesetzes)" durch die Wörter „(§ 16 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des ... Wörter „(§ 16 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 des Gesetzes)" durch die Wörter „( § 16 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Gesetzes)" ersetzt. 24. § 69 wird wie folgt geändert: a) ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist" gestrichen. 6. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2787
Artikel 2 EheRÄndG Änderungen weiterer Gesetze
... Ehe gelten die §§ 11 und 12 Absatz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie die §§ 14 bis 16 entsprechend." (3) § 7 Absatz 1 des Transsexuellengesetzes vom 10. September ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 4 EheRAnpG Änderung des Personenstandsgesetzes
...  Für die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe eine ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... auf das Sachrecht, dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt." 4. § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... danach zuständigen Standesamts hat die in § 17 in Verbindung mit den §§ 15, 16 des Personenstandsgesetzes bezeichneten Angaben unter Hinweis auf die Behörde, vor der die ... dass ein Lebenspartnerschaftsregister eingerichtet wird, das gemäß den §§ 16 , 17 des Personenstandsgesetzes fortzuführen ist. Die Länder können auch die ...


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