Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 21 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PStG Personenstandsregister (vom 26.11.2015)
... 2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17), 3. ein Geburtenregister (§ 21 ), 4. ein Sterberegister (§ 31). Die Registereinträge ...
§ 27 PStG Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung (vom 01.11.2022)
... so ist dies beim Geburtseintrag zu beurkunden. Über den Vater werden die in § 21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Angaben eingetragen; auf die Beurkundung seiner Geburt wird hingewiesen. (2) ... 1. jede sonstige Änderung des Personenstandes des Kindes; bei einer Annahme als Kind gilt § 21 Abs. 1 Nr. 4 entsprechend, 2. die Änderung der Namensführung der Eltern oder eines ... die aus Anlass der Beurkundungen nach den Absätzen 1 und 3 aufzunehmenden Hinweise gilt § 21 Abs. 3 entsprechend. Im Übrigen wird hingewiesen 1. auf die Ehe oder die ...
§ 36 PStG Geburten und Sterbefälle im Ausland (vom 01.11.2017)
... ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 21 , 27, 31 und 32 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose ...
§ 37 PStG Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen (vom 01.11.2017)
... zu unterschreiben ist. In die Niederschrift sind auch die Angaben aufzunehmen, die nach § 21 oder § 31 in dem Geburten- oder Sterberegister zu beurkunden sind. Der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 31 PStV Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt (vom 01.11.2018)
... Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn 1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder ... einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt ...
§ 73 PStV Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
... beglaubigten Abschriften. (2) Soweit in diesen Registern die in den §§ 15, 21 und 31 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten sind, ist eine Berichtigung oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... die Wörter „oder unbekannten Aufenthalts" eingefügt. 8. In § 21 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2019/16 - (zu § 21 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes)
B. v. 15.11.2017 BGBl. I S. 3783
Entscheidung BVerfGE20171010
... Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 21 Absatz 1 Nummer 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts ...

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 1. PStVÄndV Änderung der Personenstandsverordnung
... Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn 1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt ... einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend." 8. § 41 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 3 SchwHiAusbauG Änderung des Personenstandsgesetzes
... und die für das Kind gewünschten Vornamen anzugeben." 3. Nach § 21 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Bei einer vertraulichen ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 4 EheRAnpG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Lebenspartnerschaft zu beurkunden und sind Hinweise darüber aufzunehmen." 6. § 21 Absatz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird hingewiesen." 5. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort ...