Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 22 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45b PStG Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (vom 22.12.2018)
... dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher ... vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2019/16 - (zu § 21 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes)
B. v. 15.11.2017 BGBl. I S. 3783
Entscheidung BVerfGE20171010
... - PStRG) vom 19. Februar 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 122) in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) in der Fassung von Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung ...

Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2635
Artikel 1 GeRegÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung". 2. § 22 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem ... dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher ... vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 wie folgt gefasst: „§ 22 Fehlende Angaben". 2. In § 7 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 wie folgt gefasst: „§ 22 Fehlende Angaben". 2. In § 7 Absatz 3 werden vor dem Punkt am Ende ein ... auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt." 6. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 22 Fehlende Angaben". b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:  ...