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Zitierungen von § 37 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall." 10. § 37 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...
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