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Zitierungen von § 76 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 PStG Zentrale Register (vom 01.11.2022)
... Länder können zulassen, dass die elektronische Erfassung eines Altregisters nach § 76 Absatz 5 auch durch ein angeschlossenes Standesamt erfolgt, das den Haupteintrag nicht selbst errichtet ...
§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.11.2022)
... Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ 75) und Altregister ( § 76 ), 24. die Benutzung der als Heiratseinträge fortgeführten Familienbücher ...
§ 74 PStG Rechtsverordnungen der Landesregierungen (vom 01.11.2017)
... Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ 75) und Altregister ( § 76 ) zu regeln, 6. das zuständige Amtsgericht zu bestimmen, wenn im Falle des § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten". d) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst: „§ 76 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung ... d) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst: „ § 76 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister". e) Die Angabe zu ... Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ 75) und Altregister ( § 76 ),". c) Nummer 25 wird aufgehoben. d) Nummer 26 wird Nummer 24 und wie ... Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ 75) und Altregister ( § 76 ) zu regeln,". b) In Absatz 2 wird die Angabe „Nr. 1, 2, 4, 5 und 6" ... werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 24. § 76 wird wie folgt gefasst: „§ 76 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung ... 3 bis 5 entsprechend." 24. § 76 wird wie folgt gefasst: „ § 76 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister (1) Altregister sind die ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Die Länder können zulassen, dass die elektronische Erfassung eines Altregisters nach § 76 Absatz 5 auch durch ein angeschlossenes Standesamt erfolgt, das den Haupteintrag nicht selbst errichtet ... wird das Wort „können" durch das Wort „sollen" ersetzt. 26. § 76 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 1 ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... und Fortführung der bis zum 1. Januar 2009 angelegten Personenstandsbücher (§ 76 Absatz 5) und der bis zum 1. Januar 2014 vorgenommenen Übergangsbeurkundungen (§ 75 Satz ... die elektronische Erfassung und Fortführung der Personenstandsbücher (§ 76 Absatz 5) und der Übergangsbeurkundungen (§ 75 Satz 4) zu regeln,". 31. ... Satz 2 eingefügt: „§ 4 gilt entsprechend." 32. § 76 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Für die Fortführung der ...
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