Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchVNB k.a.Abk.)

B. v. 05.03.2007 BGBl. I S. 289 (Nr. 9); Geltung ab 29.12.2006
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 29. Dezember 2006 11. BImSchV

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3392, 2007 I S. 195) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte unter ihrer neuen Überschrift in der seit dem 29. Dezember 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 6. Mai 2004 in Kraft getretene Verordnung vom 29. April 2004 (BGBl. I S. 694),

2.
den am 29. Dezember 2006 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund

zu 1. des § 27 Abs. 4 und des § 48a Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830),

zu 2. des § 27 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830).

(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte - 11. BImSchV)



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