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Eingangsformel - Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (MedFAAusbEignV k.a.Abk.)

V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 311 (Nr. 9)
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22-7-4 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Abs. 4 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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