Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (WEGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Geltung ab 01.07.2007, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 3 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 dieses Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2007 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2007.



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