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Stand: BGBl. I 2013, Nr. 24, S. 1249-1272, ausgegeben am 17.05.2013
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| Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
87 Änderungen durch das GKV-WSG | Entwurf / Begründung des GKV-WSG | 62 Vorschriften zitieren das GKV-WSG Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte 2 Vorschriften zitieren Artikel 22 GKV-WSG Artikel 22 des GKV-WSG ändert mWv. 1. April 2007 Zahnärzte-ZV § 16, § 16b, § 19, § 20, mWv. 1. Juli 2008 § 6, § 9, § 11, § 12, § 13, § 14, § 26, § 27, § 28, § 31, § 33, § 34, § 37 Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439), wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach den Wörtern einer Krankenkasse" das Komma durch das Wort oder" ersetzt und werden die Wörter oder der Verbände der Ersatzkassen" gestrichen. 2. In § 9 Abs. 1 wird nach den Wörtern die Krankenkassen" das Komma durch das Wort und" ersetzt und werden die Wörter und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Wörter Verbänden der" gestrichen. 4. In § 12 Abs. 1 werden die Wörter Verbänden der" gestrichen. 5. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die Wörter Verbände der" gestrichen. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter die Spitzenverbände" durch die Wörter der Spitzenverband Bund" ersetzt, nach dem Wort Vereinigungen" das Wort und" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort unterstützen" die Wörter und die Ersatzkassen" eingefügt. bb) In Satz 2 wird nach dem Wort Bundesvereinigung" das Komma gestrichen und werden die Wörter die Bundesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen" durch die Wörter und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt. 6. In § 14 Abs. 1 werden die Wörter Verbänden der" gestrichen. 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort unmittelbar" durch die Wörter in absehbarer Zeit" ersetzt. b) Die Absätze 3 bis 7 werden aufgehoben. 8. Abschnitt IVa wird aufgehoben. 9. § 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 wird aufgehoben. 9a. Dem § 20 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Ein Zahnarzt steht auch dann für die Versorgung der Versicherten in erforderlichem Maße zur Verfügung, wenn er neben seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach § 73c oder § 140b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch tätig wird." 10. In § 26 Abs. 2 werden die Wörter sowie die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen. 11. In § 27 Satz 2 werden die Wörter Verbände der" gestrichen. 12. In § 28 Abs. 2 wird nach den Wörtern die Krankenkassen" das Komma durch das Wort und" ersetzt und werden die Wörter und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen. 13. § 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter die Spitzenverbände" durch die Wörter der Spitzenverband Bund" ersetzt. b) In Absatz 5 werden die Wörter die Spitzenverbände" durch die Wörter der Spitzenverband Bund" ersetzt. 14. In § 33 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter Verbände der" gestrichen. 15. In § 34 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 8 werden jeweils die Wörter Verbänden der" gestrichen. 16. In § 37 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter Verbände der" gestrichen. Link zu dieser Seite: http://www.buzer.de/gesetz/7655/a149529.htm
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