Die
Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung vom
5. Januar 2004 (BGBl. I S. 29) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung - WiPrüfVO)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Prüfungs-" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Der Prüfungs-" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle nach Absatz 4" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Die Ausschüsse bestehen" durch die Wörter „Der Beschwerdeausschuss besteht" und die Wörter „sechs, mindestens jeweils drei" durch die Wörter „vier, mindestens jeweils zwei" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Wörter „die Ausschüsse" durch die Wörter „den Ausschuss" ersetzt.
- dd)
- In Satz 5 werden die Wörter „der Ausschüsse" durch die Wörter „des Ausschusses" ersetzt und wird nach dem Wort „weisungsgebunden" das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Satzteil gestrichen.
- c)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Die Ausschüsse können für die Prüfungen" durch die Wörter „Der Ausschuss kann für die Beschwerdeverfahren" ersetzt.
- d)
- In Absatz 3 werden die Wörter „Prüfungs- und des" und das Wort „jeweilige" gestrichen.
- e)
- In Absatz 4 werden die Wörter „Die Ausschüsse sind" durch die Wörter „Der Ausschuss ist" ersetzt.
- f)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Der Prüfungsausschuss" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
- b)
- In den Absätzen 1 und 3 werden jeweils die Wörter „der Ausschüsse" durch die Wörter „des Ausschusses" ersetzt.
- 5.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt, nach dem Wort „hat" die Wörter „neben ihren sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ergebenden Aufgaben" eingefügt und in Nummer 1 das Komma nach dem Wort „laden", die Wörter „die Entscheidungen vorzubereiten" und die Wörter „nach § 106 Abs. 4a Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" gestrichen.
- c)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- d)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird aufgehoben.
- bb)
- In dem bisherigen Satz 2 wird jeweils das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" und werden die Wörter „den Ausschüssen" durch die Wörter „dem Ausschuss" ersetzt.
- cc)
- In dem bisherigen Satz 3 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
- e)
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Die Ausschüsse" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss" ersetzt.
- 6.
- In § 5 Abs. 1 werden die Wörter „der Vorsitzenden der Prüfungs- und der Beschwerdeausschüsse und ihrer" durch die Wörter „des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und seiner" und wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.
Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011) ... Buchstabe a, b und d, Nr. 200, Artikel 2 Nr. 31, Artikel 15 Nr. 21 Buchstabe b, Nr. 22, Artikel 25 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 5 und 6 treten am 1. Januar 2008 in Kraft. (9) Artikel 1 ... bis 14, Artikel 22 Nr. 1 bis 6, Nr. 10 bis 16, Artikel 23 Nr. 1, Nr. 4a bis 5, Artikel 24, Artikel 25 Nr. 3 Buchstabe b, Artikel 25a, Artikel 26 bis 28, 29 Nr. 3, Artikel 30 Nr. 4 Buchstabe a, Artikel ...