Artikel 25 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
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Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung


Artikel 25 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2007 WiPrüfVO § 3, mWv. 1. Januar 2008 § 1, § 2, § 4, § 5, mWv. 1. Juli 2008 § 2

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung vom 5. Januar 2004 (BGBl. I S. 29) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung - WiPrüfVO)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Prüfungs-" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Der Prüfungs-" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle nach Absatz 4" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Die Ausschüsse bestehen" durch die Wörter „Der Beschwerdeausschuss besteht" und die Wörter „sechs, mindestens jeweils drei" durch die Wörter „vier, mindestens jeweils zwei" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden die Wörter „die Ausschüsse" durch die Wörter „den Ausschuss" ersetzt.

dd)
In Satz 5 werden die Wörter „der Ausschüsse" durch die Wörter „des Ausschusses" ersetzt und wird nach dem Wort „weisungsgebunden" das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Satzteil gestrichen.

c)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Die Ausschüsse können für die Prüfungen" durch die Wörter „Der Ausschuss kann für die Beschwerdeverfahren" ersetzt.

d)
In Absatz 3 werden die Wörter „Prüfungs- und des" und das Wort „jeweilige" gestrichen.

e)
In Absatz 4 werden die Wörter „Die Ausschüsse sind" durch die Wörter „Der Ausschuss ist" ersetzt.

f)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Der Prüfungsausschuss" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird aufgehoben.

3.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

bb)
In Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle" gestrichen.

b)
In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

4.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

b)
In den Absätzen 1 und 3 werden jeweils die Wörter „der Ausschüsse" durch die Wörter „des Ausschusses" ersetzt.

5.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt, nach dem Wort „hat" die Wörter „neben ihren sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ergebenden Aufgaben" eingefügt und in Nummer 1 das Komma nach dem Wort „laden", die Wörter „die Entscheidungen vorzubereiten" und die Wörter „nach § 106 Abs. 4a Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" gestrichen.

c)
Absatz 2 wird aufgehoben.

d)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird aufgehoben.

bb)
In dem bisherigen Satz 2 wird jeweils das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" und werden die Wörter „den Ausschüssen" durch die Wörter „dem Ausschuss" ersetzt.

cc)
In dem bisherigen Satz 3 wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

e)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Die Ausschüsse" durch die Wörter „Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss" ersetzt.

6.
In § 5 Abs. 1 werden die Wörter „der Vorsitzenden der Prüfungs- und der Beschwerdeausschüsse und ihrer" durch die Wörter „des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und seiner" und wird das Wort „Geschäftsstelle" durch das Wort „Prüfungsstelle" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 25 GKV-WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 GKV-WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25a GKV-WSG Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
... Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung vom 5. Januar 2004 (BGBl. I S. 29), die durch Artikel 25 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „der Verbände" ...
Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011)
... Buchstabe a, b und d, Nr. 200, Artikel 2 Nr. 31, Artikel 15 Nr. 21 Buchstabe b, Nr. 22, Artikel 25 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 5 und 6 treten am 1. Januar 2008 in Kraft. (9) Artikel 1 ... bis 14, Artikel 22 Nr. 1 bis 6, Nr. 10 bis 16, Artikel 23 Nr. 1, Nr. 4a bis 5, Artikel 24, Artikel 25 Nr. 3 Buchstabe b, Artikel 25a, Artikel 26 bis 28, 29 Nr. 3, Artikel 30 Nr. 4 Buchstabe a, Artikel ...


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