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Artikel 5 - Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (FührAufsRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. April 2007.

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