Artikel 7 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (7. BVFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2008 EGBGB Artikel 47

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Änderungen durch Artikel 5 treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Mai 2007.

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Zitierungen von Artikel 7 Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 7. BVFGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. BVFGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162
Bekanntmachung AufenthGNeuf
... ist, 6. den Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 748), der nach Artikel 7 am 24. Mai 2007 in Kraft getreten ist, 7. den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 ...


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