Artikel 1 - Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG)

G. v. 18.05.2007 BGBl. I S. 757, 2547 i.V.m. B. v. 28.03.2008 BGBl. II 2008 S. 235
Geltung ab 29.02.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Februar 2008 KultGüRückG mWv. 24. Mai 2007

gesamter Text siehe KulturgüterrückgabegesetzKultGüRückG

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Zitierungen von Artikel 1 KGÜAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KGÜAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KGÜAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel KGÜAG
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 ...
Artikel 5 KGÜAG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 sowie die Artikel 2 und 4 treten am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
B. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2547
Berichtigung KGÜAGBer
... zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG)*)". 2. In Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 ist das Wort „Gesetzbuches" durch das Wort ...


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