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Zitierungen von § 20 REITG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 REITG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in REITG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 REITG Anwendungsvorschriften (vom 19.04.2017)
... auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Dividenden anzuwenden. (10) § 20 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist erstmals ... oder -Vermögensmassen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. § 20 Abs. 2 in der am 1. Januar 2007 geltenden Fassung ist letztmals auf Veräußerungen von Aktien ... vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) ist erstmals ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden. § 20 Absatz 1 Satz 2 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) ist erstmals auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 37 JStG 2009 Änderung des REIT-Gesetzes
... Angabe „§ 22 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ... -Personenvereinigung oder -Vermögensmasse verwendet worden sind." 7. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Dividenden anzuwenden. (10) § 20 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist ... oder -Vermögensmassen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. § 20 Abs. 2 in der am 1. Januar 2007 geltenden Fassung ist letztmals auf Veräußerungen von ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 11 OGAW-IV-UmsG Änderung des REIT-Gesetzes
... des Vor-REIT eine solche Verlängerung rechtfertigen." 2. In § 20 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" durch die Wörter ... Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) ist erstmals ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden. § 20 Absatz 1 Satz 2 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) ...
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