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Synopse aller Änderungen der Europol-AbfrageV am 01.01.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2010 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der Europol-AbfrageV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Europol-AbfrageV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung
Europol-AbfrageV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2010 geltenden Fassung
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

(Text neue Fassung)

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes außer Kraft tritt. *)

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


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*) Anm. d. Red.: siehe Artikel 3 G. v. 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2504)



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