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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen (2. LuftVZOuLuftPersVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2007.

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