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§ 5 - Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung (SchiLichtrMstrV)

V. v. 18.06.2007 BGBl. I S. 1173 (Nr. 28); aufgehoben durch § 15 V. v. 22.08.2022 BGBl. I S. 1439
Geltung ab 01.10.2007; FNA: 7110-3-174 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch



Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.