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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Inland (BAnz2007S701AufhV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2007 BGBl. I S. 1183 (Nr. 28); Geltung ab 30.06.2007

Eingangsformel



Auf Grund des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b und f bis i des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:


Artikel 1



§ 4 Satz 2 der Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Inland vom 17. Januar 2007 (BAnz. S. 701) wird wie folgt gefasst:

„Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft."


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2007.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.