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Anlage 3 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin (PharmRefAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1192 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.07.2007; FNA: 806-22-6-12 Berufliche Bildung
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Anlage 3 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3) Anforderungen an die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin



Inhaltsübersicht

QualifikationsbereicheRichtwert
Unterrichtsstunden
I. Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen 250
II. Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder 420
III. Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie 180
IV. Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing 150
Insgesamt1.000


QualifikationsbereicheLerninhalteZahl der
Unterrichts-
stunden
I. Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen 250 Stunden
Es sollen Grundkenntnisse, die zum
Verständnis der anderen Lernberei-
che erforderlich sind, vermittelt
werden. Der Schwerpunkt ist hier-,
bei auf Struktur, Stoffumsetzung
und Reaktionsablauf zu legen, ins-
besondere soweit sie zum Ver-
ständnis von Biochemie und Arz-
neimittelwirkungen erforderlich
sind. Physikalische Grundlagen
sind nur insoweit zu vermitteln, wie
sie für das Verständnis biologischer,
pharmazeutischer und pharma-
kologischer Prozesse erforderlich
sind.
1 Chemie und Physik
1.1 Aufbau der Materie
1.2 Chemische Bindungen
1.3 Chemische Reaktionen
1.4 Lösungssysteme
1.5 Grundlagen der organischen Chemie
1.6 Grundlagen der Physik
 
Es sollen Kenntnisse des Aufbaus
und der Funktion von Zellen und
Zellverbänden vermittelt werden,
um Organbau und -funktionen ver-
stehen zu können. Darüber hinaus-
gehende Kenntnisse sollen nur in-
soweit vermittelt werden, als sie
zum Verständnis der Mikrobiologie
und Molekularbiologie notwendig
sind.
2 Biologie
2.1 Bau und Funktion der Zelle
2.2 Vererbungslehre
2.3 Gewebelehre
2.4 Grundzüge der Molekularbiologie
2.5 Grundzüge der Biotechnologie
2.6 Grundzüge der Gentechnologie
2.7 Mikrobiologische Grundlagen
 
In der Biochemie sollen grund-
legende biochemische Vorgänge im
Organismus vermittelt werden. Da-
bei soll der Schwerpunkt auf die
Aufnahme, Verarbeitung und Aus-
scheidung von Stoffen sowie Auf-
und Abbau von Zellstrukturen
gelegt werden, um Metabolismus
und Wirkung von Arzneimitteln ver-
stehen zu können.
3 Biochemie
3.1 Ernährung und Verdauung
3.2 Kohlenhydrate
3.3 Lipide
3.4 Proteine und Aminosäuren
3.5 Biologische Oxidation
3.6 Enzyme
3.7 Nucleinstoffwechsel
3.8 Stoffwechselregulation
3.9 Vitamine
3.10 Mineralstoffe und Spurenelemente
3.11 Wasser- und Elektrolythaushalt
 
Es sollen Kenntnisse über Lage,
Bau und Funktionen des mensch-
lichen Organismus sowie Störun-
gen von Funktionsabläufen
zusammenhängend vermittelt
werden. Die medizinische Nomen-
klatur und anatomischer Feinbau
sind hierbei im notwendigen Maße
zu vermitteln.
4 Anatomie, Physiologie
4.1 Medizinische Terminologie und Lagebezeichnungen
4.2 Regulation, Koordination und Kontrolle
4.3 Transportsysteme
4.4 Stoffwechsel
4.5 Bewegung und Stabilität: Knochen, Knorpel, Muskel
und Gelenke
4.6 Abwehr- und Überlebensfunktionen: Haut und Im-
munsystem
4.7 Fortpflanzung und Sexualität
 
II. Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder 420 Stunden
Es sollen Kenntnisse und mögliche
Gefahren im Umgang mit Arznei-
mitteln vermittelt werden. Im Mit-
telpunkt stehen Aufnahme, Umbau
und Ausscheidung von Pharmaka.
Des Weiteren sind Wirkungsme-
chanismen zu veranschaulichen
und Arzneimittelrisiken aufzuzei-
gen. Ebenso sind die Wege der
Arzneimittelentwicklung, Prüfung
und Sicherheit zu vermitteln.
1 Allgemeine Pharmakologie
1.1 Grundbegriffe
1.2 Wirkungen des Organismus auf Pharmaka
1.3 Wirkungen von Pharmaka auf den Organismus
1.4 Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
1.5 Wechselwirkungen von Arzneimitteln
1.6 Pharmakogenetik
1.7 Gen- und Antisensetherapie
1.8 Chronopharmakologie
1.9 Arzneimittelentwicklung und -prüfung
1.10 Arzneimittelsicherheit und Pharmakovigilanz
1.11 Phytopharmaka
1.12 Homöopathika
1.13 Diagnostika und Laborhilfsmittel
 
Es sind Kenntnisse über die
Herstellung von Fertigarzneimitteln
zu vermitteln. Dabei ist der
Schwerpunkt auf die unterschied-
lichen Darreichungsformen und
Anforderungen an die Verpackun-
gen zu richten. Begleitend ist die
Bedeutung von Qualitätssicherung
und -kontrolle sowie Arzneimittel-
sicherheit zu verdeutlichen.
2 Pharmazie und pharmazeutische Technologie
2.1 Definitionen
2.2 Galenik
2.3 Herstellung von Fertigarzneimitteln
2.4 Qualitätssicherung
2.5 Qualitätskontrolle
2.6 Arzneimittelsicherheit
 
Es sollen Kenntnisse über krank-
hafte Veränderungen an Zellen
und Geweben, deren Auslöser
und pathophysiologischen Mani-
festationen vermittelt werden.
3 Allgemeine Pathologie
3.1 Gesundheit und Krankheit
3.2 Zell- und Gewebereaktionen
3.3 Noxen
3.4 Reversible Schäden und Degeneration
3.5 Entzündung
3.6 Tumorpathologie
3.7 Allgemeine Begriffserklärungen zur Pathologie
der Systeme
 
Hier sind Krankheiten und
Krankheitsverläufe mit den dazu-
gehörigen möglichen medikamen-
tösen Therapien, ihren Wirkungen,
Interaktionen, unerwünschten
Wirkungen und ihre Auswirkungen
auf den menschlichen Organismus
zu verknüpfen. Dabei stehen die
großen Volkskrankheiten im
Vordergrund.
4 Pharmakoprofile und Pharmarkotherapie
häufiger Krankheiten
4.1 Nervensystem
4.2 Endokrines System
4.3 Blut- und Gerinnungssystem
4.4 Niere und ableitende Harnwege; Wasser-
und Elektrolythaushalt
4.5 Kardiovaskuläres System
4.6 Atmungssystem
4.7 Verdauungssystem
4.8 Stoffwechsel
4.9 Bewegungsapparat
4.10 Haut
4.11 Eingriffe in das Immunsystem
4.12 Klinische Grundlagen von Tumorerkrankungen
4.13 Infektionslehre
4.14 Antiinfektiva
 
III. Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie 180 Stunden
Der Pharmareferent soll in die Lage
versetzt werden, nationale und
europäische rechtliche Rahmen-
bedingungen beachten zu können,
um Patientensicherheit und
Produktsicherheit zu gewähr-
leisten. Hierzu gehören auch
gesetzlich festgelegte Informa-
tionspflichten und Selbstverpflich-
tungen.
1 Arzneimittelrecht
1.1 Zuständige Behörden, relevante Gesetze
1.2 Gesetzliche Begriffsbestimmungen
1.3 Anforderungen an Arzneimittel
1.4 Herstellung
1.5 Zulassung
1.6 Klinische Prüfung
1.7 Abgabe von Arzneimitteln
1.8 Sicherung und Kontrolle
1.9 Beobachtung, Sammlung und Auswertung
von Arzneimittelrisiken
1.10 Überwachung der Arzneimittelsicherheit
1.11 Grenzüberschreitender Arzneimittelverkehr
1.12 Pflichten des Pharmaberaters
1.13 Haftung für Arzneimittelschäden
 
 2 Europäisches Arzneimittelrecht
2.1 Bedeutung von EU-Richtlinien, Verordnungen
und Leitlinien
2.2 Zulassungsverfahren
2.3 Qualitätssicherungsvorschriften
 
 3 Heilmittelwerbung
3.1 Werbung für Publikum und Fachkreise
3.2 Selbstverpflichtungen
 
Es soll ein Überblick über das
nationale Gesundheitswesen sowie
die Kranken- und Pflegeversiche-
rung vermittelt werden. Weitere
Schwerpunkte sind die Wirtschaft-
lichkeit von Arzneimittelverord-
nungen sowie die evidenzbasierte
Medizin.
4 Gesundheitsmanagement und -ökonomie
4.1 Aufgaben und Organisation des Gesundheitswesens
4.2 Kranken- und Pflegeversicherung
4.3 Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen
4.4 Evidenzbasierte Medizin
4.5 Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
 
IV. Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing 150 Stunden
Pharmareferenten sollen in die Lage
versetzt werden, durch die Umset-
zung kommunikations- und ge-
sprächspsychologischer Kennt-
nisse den Beratungsauftrag gemäß
des Arzneimittelgesetzes gegen-
über Ärzten, Apothekern und an-
deren Angehörigen der Heilberufe
wahrnehmen zu können. Dabei soll
der Pharmareferent über Produkt-
eigenschaften informieren und auf
die in den anderen Qualifikations-
bereichen erworbenen Kenntnisse
zurückgreifen können. Daneben
sollen dem Pharmareferenten
Präsentations- und Moderations-
techniken vermittelt werden, die es
ermöglichen, weitere Aufgaben wie
zum Beispiel Schulungen, Beratun-
gen und Informationsveran-
staltungen durchführen zu können.
1 Kommunikation
1.1 Kommunikationspsychologie
1.2 Grundlagen der Gesprächspsychologie
1.3 Beratungsgespräch
1.4 Präsentations- und Moderationstechnik
1.5 Arbeitstechniken und Zeitmanagement
 
Es soll die Fähigkeit erworben wer-
den, anhand von Marktdaten,
-teilnehmern und -strukturen rele-
vante Märkte beurteilen zu können.
2 Pharmamarkt
2.1 Relevanter Markt
2.2 Pharmamarktdaten
2.3 Akteure
2.4 Marktverhalten
2.5 Wettbewerb
 
Der Pharmareferent soll die auf dem
Pharmamarkt eingesetzten Marke-
tinginstrumente kennen.
3 Pharmamarketing
3.1 Projektmanagement
3.2 Grundzüge des Marketing und der Marktforschung
3.3 Marketinginstrumente
 






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 37 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
aktuell vorher 08.12.2017Artikel 9 Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 30.11.2017 BGBl. I S. 3827
aktuellvor 08.12.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PharmRefAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmRefAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 9 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
... Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben. 4. Die Anlage 3 wird Anlage 1 und in der Überschrift wird ... 3. Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben. 4. Die Anlage 3 wird Anlage 1 und in der Überschrift wird die Angabe „Anlage 3" durch das Wort ...