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§ 22 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

§ 22 Desinfektionskontrollbuch



(1) Der Fahrer eines Viehtransportfahrzeuges, für das nach § 17 Abs. 1 bis 3 eine Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben ist, hat für jedes Fahrzeug gesondert ein Desinfektionskontrollbuch mitzuführen, das folgende Angaben enthält:

1.
Tag des Transportes,

2.
Art der beförderten Tiere,

3.
Ort und Tag der Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges,

4.
Handelsname des verwendeten Desinfektionsmittels.

(2) Der Viehhandelsunternehmer, der Transportunternehmer und der Betreiber einer Sammelstelle oder einer Schlachtstätte haben über Art und Verbrauch des verwendeten Desinfektionsmittels Aufzeichnungen zu machen.



 
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Frühere Fassungen von § 22 ViehVerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.04.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 31.03.2020 BGBl. I S. 752

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... 1 Satz 4 ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 oder § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 in ... 1 oder § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

MKS-Verordnung
neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
§ 10 MKSV Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung (vom 26.07.2017)
... 2003/85/EG gereinigt und desinfiziert werden und dies in das Desinfektionskontrollbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen wird. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von § 9 Abs. ... der Richtlinie 2003/85/EG gereinigt und desinfiziert werden und dies in das Desinfektionsbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen wird, cc) das Fleisch mit einem Genusstauglichkeitskennzeichen nach ...
§ 12 MKSV Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung (vom 26.07.2017)
... werden und c) die Reinigung und Desinfektion in das Desinfektionskontrollbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen wird; 5. die sich auf Weiden befinden, soweit die Tiere sofort aufgestallt ...
§ 18 MKSV Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen (vom 26.07.2017)
... Entladen der Tiere gereinigt und desinfiziert werden und dies im Desinfektionskontrollbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen wird, 3. die Tiere von einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach dem ...
§ 21 MKSV Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen (vom 26.07.2017)
... der Tiere gereinigt und desinfiziert worden sind und dies im Desinfektionskontrollbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen worden ist, cc) die Tiere von einer amtstierärztlichen Bescheinigung ...

Schweinepest-Verordnung
neugefasst durch B. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1605; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
§ 2b SchwPestV Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen (vom 10.04.2020)
... 1 bis 3 gelten für den Transport von tierischen Nebenprodukten entsprechend. (5) § 22 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung sowie das Recht über tierische Nebenprodukte bleiben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 3. TierSeuchRÄndV Änderung der MKS-Verordnung
... die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der Viehverkehrsverordnung" ersetzt. b) Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt ... 2 wird die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der Viehverkehrsverordnung" ersetzt. 10. § 21 Absatz 1 wird wie folgt ... wird die Angabe „§ 21 der Viehverkehrsverordnung" durch die Angabe „§ 22 der Viehverkehrsverordnung" ersetzt. 11. In § 25 Absatz 1 werden die Nummern ...

Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2655, 3526
Artikel 1 1. MKSVÄndV (vom 26.07.2017)
... werden und c) die Reinigung und Desinfektion in das Desinfektionskontrollbuch nach § 22 der Viehverkehrsverordnung eingetragen wird; 5. die sich auf Weiden befinden, soweit die Tiere sofort ...

Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 226
Artikel 1 SchwPestVuaÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... 1 bis 3 gelten für den Transport von tierischen Nebenprodukten entsprechend. (5) § 22 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung sowie das Recht über tierische Nebenprodukte bleiben unberührt." 3. Nach ...

Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Artikel 1 ViehVerkVuaÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... 4" durch die Wörter „Nummer 1 und Nummer 3 bis 5" ersetzt. 3. In § 22 Absatz 2 wird das Wort „schriftliche" gestrichen. 4. § 27 Absatz 4 wird wie ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... ein dort genanntes Buch entfernt, 18. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1 oder § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 ... § 22 Absatz 1 ein dort genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht ...